Kapitalabfindung aus Versorgungswerk: Steuer- zahlerbund will Frage der Besteuerung klären lassen

Mit einer Musterklage will der Bund der Steuerzahler (BdSt) klären lassen, ob eine Kapitalabfindung aus einem Versorgungswerk der Besteuerung unterliegt oder ob die sogenannte Fünftel-Regelung zur Anwendung kommt.

Laut BdSt soll zudem geklärt werden, ob durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eine Doppelbesteuerung vorliegt. In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger im Jahr 2009 eine Kapitalabfindung aus dem Versorgungswerk der Apotheker erhalten. Die Beiträge zum Versorgungswerk hatte er zum Teil aus bereits versteuerten Einnahmen geleistet.

Die Sache ist laut Pressemitteilung des BdSt vom 10.04.2012 derzeit beim BFH anhängig.

Bund der Steuerzahler, PM vom 10.04.2012

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