Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer: Steueranmeldungen können elektronisch abgegeben werden

Seit dem 01.05.2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Weg über das BZStOnline-Portal abzugeben. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium hin.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (http://www.bzst.de) unter der Rubrik „Versicherung- und Feuerschutzsteuer“ zu finden. Unter Anderem stellt das BZSt ein Merkblatt zum Verfahren zur Verfügung und verweist mit einem Link zum erforderlichen Zulassungsantrag.

Bundesfinanzministerium, PM vom 01.05.2012

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