Bei Asbestbelastung müssen die Hausbesitzer also durch Attest nachweisen, dass die Sanierung ihrer Immobilie zur Beseitigung einer konkreten Gesundheitsgefährdung infolge der Freisetzung eines Schadstoffs in das Innere des Hauses unverzüglich erforderlich ist und möglicherweise sogar bereits hierdurch verursachte Krankheiten vorliegen.
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