Zahlt ein Mann kreditfinanziert 75.000 Euro in eine Lebensversicherung und in einen Investmentfonds ein, wobei aus den versprochenen Erträgen der Versicherung zunächst die Zinsen für den Kredit beglichen werden und später – aus den Erträgen des Fonds – der Kredit komplett,
so haftet der Lebensversicherer dafür, wenn die Geldanlage platzt, weil die versprochene Mindestverzinsung von 8,5 Prozent nicht erreicht wurde.
Das Produkt war im konkreten Fall so verkauft worden, dass mit einer Einzahlung in Höhe von 224 Euro monatlich nach einer Laufzeit von 15 Jahren eine Lebensversicherung als Altersvorsorge erwirtschaftet werden sollte.
Die Versicherung muss das für die Einzahlung in die Police aufgenommene Darlehen bedienen und auch dem Anleger alle bereits in den Fonds eingezahlten Gelder – verzinst – zurückzahlen.
OLG Karlsruhe, 12 U 173/10
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