Eine zum Unfallzeitpunkt 14-jährige Beifahrerin hat mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen die Haftpflichtversicherung des Autos, in dem sie verunglückt war, nur einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht (LG) Coburg sprach ihr wegen der geltend gemachten Halswirbel-Verletzung etwas weniger als die Hälfte der verlangten 25.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Die damals 14-jährige Klägerin war 2007 Beifahrerin eines Kraftfahrzeugs, das wegen überhöhter Geschwindigkeit in den Straßengraben rutschte und sich überschlug. Die alleinige Schuld des Fahrers am Unfall steht fest. Die Jugendliche ließ sich unmittelbar nach dem Unfall wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule untersuchen. Man fand jedoch keine Anhaltspunkte für Verletzungen der Wirbelsäule. Die Schmerzen der Klägerin wurden in der Folgezeit kaum weniger und sie suchte deswegen verschiedene Ärzte auf. Erst etwa zwei Jahre nach dem Unfall diagnostizierten Mediziner eine ältere Verletzung von Halswirbeln, die nach ihrer Einschätzung durch eine größere Krafteinwirkung ausgelöst worden war.
Nach dieser Erkenntnis war die Klägerin der Auffassung, dass das von der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgerichtlich gezahlte Schmerzensgeld von 1.750 Euro viel zu wenig sei. Ihre Beschwerden nach dem Unfall seien auf diesen zurückzuführen. Sie sei mit dem Kopf gegen das Dach geprallt. Um ihre Beschwerden zu mindern, müsse sie sich einer risikoreichen Operation unterziehen. Daher meinte die Klägerin, dass ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zusteht. Folglich klagte sie weitere 23.250 Euro ein.
Das LG Coburg sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 12.000 Euro zu, sodass die Klage in Höhe von 11.250 Euro erfolgreich war. Das Gericht war aufgrund eines von ihm eingeholten Gutachtens davon überzeugt, dass die Schmerzen der Jugendlichen an der Halswirbelsäule auf den Unfall zurückzuführen waren. Der gerichtliche Sachverständige bestätigte damit die Angaben der Ärzte, die die Ursachen der Beschwerden der Klägerin herausgefunden hatten. Das LG Coburg hielt ein Schmerzensgeld von insgesamt 12.000 Euro für die von der Klägerin erlittenen Verletzungen und deren Folgen für angemessen und ausreichend.
Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin war erfolglos. Das OLG Bamberg erachtete die vom LG festgelegte Schmerzensgeldhöhe für ausreichend.
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 16.11.2011, 5 U 158/11
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