Das Bundesfinanzministerium hat die Maßstäbe der Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge), die zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen heranzuziehen sind, für den Zeitraum 2012 angepasst.
Außerdem wurden die bei der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz erforderlichen Arbeitgeberanteile ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ergänzt. Das entsprechende Schreiben des Ministeriums steht als pdfDatei auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Aktuelles/BMF-Schreiben“ zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.01.2012, IV C 3 – S 2221/09/10013 :001
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