Sofern Selbständige auf diesem Weg bereits ihre Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen elektronisch übermitteln, besitzen sie dieses Zertifikat schon.
Das Bundesfinanzministerium weist jetzt am 12. Dezember 2011 auf seinen Internetseiten darauf hin, dass diese verpflichtende elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt steuerpflichtige Selbstständige sowie von Erklärungen der Personengesellschaften zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten erst später losgeht. Zwar sind gesetzlich alle Betroffenen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtet, Einkommen- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln und des Weiteren auch die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für Zeiträume, die nach dem 31.12.2010 beginnen, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.
Doch für beschränkt Steuerpflichtige kann aus technischen Gründen an Neujahr 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger sind deshalb bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – nach derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1.1.2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen.
Ebenfalls aus technischen Gründen kann zum 1.1.2012 nur ein Zugang für die elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen der Personen- und geschlossenen Fondsgesellschaften mit maximal 10 Beteiligten eröffnet werden. Daher sind Feststellungserklärungen mit einer höheren Anzahl von Beteiligten bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs weiterhin wie bisher in Papierform einzureichen.
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