Am 03.12.2011 ist das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entfällt damit die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig würden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. Die Einstellung von ELENA wertet Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) als gute Nachricht vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Diese seien durch ELENA besonders belastet worden. Jetzt gelte es, künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss nach Ansicht Röslers jedoch vermieden werden.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 02.12.2011
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