Handy-Verkäufer muss auf Navi- Kartenaktualisierung hinweisen

Kauft ein Mann ein Mobiltelefon, das die Internetnutzung unter anderem mit einer Navigationssoftware einschließt, so braucht er Kosten für das Internet nicht zu tragen, wenn es der Verkäufer unterlassen hatte, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine – kostenpflichtige – Kartenaktualisierung startet.

Im entschiedenen Fall waren dadurch innerhalb von drei Wochen Gebühren in Höhe von 11.500 Euro entstanden, die das Unternehmen tatsächlich von seinem völlig überraschten Kunden verlangte. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht rückte die Fakten gerade: Der Anbieter habe nicht das Recht gehabt, den Käufer in das offene Messer laufen zu lassen. Dieser muss nur 36 Euro bezahlen. Schleswig-Holsteinisches OLG, 16 U 140/10

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