Die Vitamin- und Nährwertangaben auf Nutella-Gläsern sind irreführend. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Ferrero Deutschland GmbH entschieden, wie der Verband mitteilt. Das Unternehmen habe den Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge bei Fett und Vitaminen anhand unterschiedlicher Grundmengen berechnet. Dadurch sei der Eindruck entstanden, der Vitaminanteil sei besonders hoch, so der vzbv.
Konkret war der Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge von Nährstoffen (zum Beispiel Fett und Kohlenhydrate) laut vzbv anhand einer Portion von 15 Gramm, der von Vitaminen dagegen im Bezug auf 100 Gramm errechnet worden. Das habe zu dem Ergebnis geführt, dass die Angaben für Vitamine bei 30 und 78 Prozent und bei Kohlenhydraten und Fett dagegen bei 3 und 7 Prozent gelegen hätten.
Nach Auffassung des vzbv konnten Verbraucher daraus den Schluss ziehen, Nutella enthalte sehr wenig Fett und Kohlenhydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine. „Tatsächlich ist der Vitaminanteil in einer Portion Nutella viel geringer als gedacht“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv habe die Werbung daher als irreführend beanstandet. Dieser Auffassung habe sich das OLG angeschlossen. Die Richter hätten geurteilt, Vitamin- und Nährwertangaben müssten so dargestellt werden, dass sie in der typischen Kaufsituation richtig verstanden werden. Im Geschäft würden Verbraucher sich eher an den Prozentzahlen in der Tabelle orientieren und übersehen, dass die Bezugsgrößen variieren.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 17.11.2011 zu Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2011, 6 U 40/11, nicht rechtskräftig
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