Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 19.10.2011 einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (BT-Drs. 17/6051). Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen lehnten den Entwurf ab, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Zuvor hatten Unions- und FDP-Fraktion noch 28 Änderungsanträge beschlossen, während mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion abgelehnt wurden.
Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden außerdem Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden. Deutscher Bundestag, PM vom 19.10.2011
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