Umgangsrecht: Wenn Großeltern mit der Mutter des Enkels nicht harmonieren

Großeltern haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Im Streitfall müssen sie also nachweisen, dass die Umsetzung dieses Rechts dem Kindeswohl förderlich ist.

Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn z.B. der Großvater mit seiner Tochter (der Mutter seines Enkels) zerstritten ist, weil die Erziehungsansichten für das Kind weit auseinander gehen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht: „Der Umgang von Großeltern mit dem Enkel schadet dem Kind, wenn die Großeltern einen Elternteil der Enkel für erziehungsunfähig halten, diese Überzeugung auch nach außen vertreten und wenn diese Zerstrittenheit der Beteiligten nicht durch eine Therapiemaßnahme zum Abbau der Beziehungsstörung auf der

Erwachsenenebene bereinigt wird.“

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 9 UF 176/09

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