Nach Ansicht der Europäischen Kommission müssen MedikamentenInformationen objektiv, zutreffend und werbungsfrei sein. Deswegen hat sie am 11.10.2011 überarbeitete Vorschläge verabschiedet, wie die Pharmaindustrie die Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren dürfen soll.
Weiterhin gelten soll demnach ein allgemeines Werbeverbot für diese Medikamente. Gleichzeitig wird die Industrie verpflichtet, mit Etiketten und Packungsbeilagen sowie auf amtlich registrierten Websites sachliche und klar verständliche Informationen über ihre Arzneimittel bereitzustellen.
Nur bestimmte und qualitativ hochwertige Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zulässig sein, beispielsweise Informationen auf dem Etikett und der Packungsbeilage, Informationen über Preise und klinische Versuche sowie Gebrauchsanweisungen. Eine Veröffentlichung in allgemeinen Printmedien oder eine Verbrei-
tung über Fernsehen und Radio soll unzulässig sein.
Die Vorgaben beziehen sich laut Kommission nur auf die Rechte und Pflichten der Industrie. Dritte, wie die Presse oder Patientenverbände, sollen ihre Meinung über verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter frei äußern dürfen, sofern sie unabhängig von der Industrie handeln. Die Vorschläge werden nun von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandelt.
Europäische Kommission, PM vom 11.10.2011
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