Investmentfonds: Neue Schlichtungsstelle soll für verbesserten Anlegerschutz sorgen

Für einen besseren Schutz von Anlegern von Investmentfonds soll die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) sorgen, die am 01.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen hat. Verbraucher können die Schlichtungsstelle laut Bundesfinanzministerium kostenlos einschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.

Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines

Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit werde den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen, so das Finanzministerium.

Bereits seit dem 01.07.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

Bundesfinanzministerium, PM vom 01.09.2011

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