Die Umsatzsteuer für Existenzgründer ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Bt-Drs. 17/6932). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche vereinfachenden Maßnahmen die Bundesregierung plant, nachdem Kleinunternehmen die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen deren Verschärfung schlechter nutzen könnten.
Für Existenzgründer gelte im Jahr der Unternehmensgründung die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) nur bis zu einer Umsatzgrenze in Höhe von 17.500 Euro, erläutert „Die Linke“. Dabei sei der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Das bedeute zum Beispiel bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit am 01.12., dass die maßgebliche Umsatzschwelle 1.458 Euro betrage (ein Zwölftel von 17.500 Euro). Übersteige der Jahresumsatz diese Grenze, müsse im Beispielfall ab Januar monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden. Sofern dem nicht nachgekommen werde, liege nach dem zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine vollendete Steuerhinterziehung vor.
Doch gerade vielen Existenzgründern seien die Regelungen nicht bekannt. In der arglosen Annahme, sie unterlägen als Kleinunternehmer nicht der Umsatzsteuer, versäumten sie die rechtzeitige Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, so „Die Linke“. Bis Mai 2011 hätte dieses Versäumnis einfach durch die nachträgliche Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bereinigt werden können. Das wäre von den Finanzämtern als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet worden. Durch die Zahlung der Steuer hätten sich keine weiteren Konsequenzen ergeben. Durch die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige im Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sei die Versäumnisbehebung erheblich komplizierter geworden, meint „Die Linke“. Nun müssten Betroffene in einer Selbstanzeige sämtliche Vergehen bei derselben Steuerart offenlegen. Würden später weitere Vergehen oder Versäumnisse entdeckt, werde die Selbstanzeige ungültig und die verspätete Voranmeldung doch als Steuerhinterziehung bestraft. Deswegen liefen Existenzgründer vermehrt Gefahr, aufgrund von Unkenntnis als Steuerhinterzieher kriminalisiert zu werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.09.2011