In Nordrhein-Westfalen wird zum 01.10.2011 die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Mit den erwarteten Mehreinnahmen soll der Haushalt weiter konsolidiert werden. Dies teilt das nordrheinwestfälische Finanzministerium mit. Mit der Erhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt. Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.10.2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 22.07.2011
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