Eine Berufsbildende Schule (BBS) darf einen Schüler, der eine Schlägerei anzettelt und dabei andere erheblich verletzt, auf Dauer ausschließen. Sie darf dabei eigene Sachverhaltsfeststellungen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen und muss nicht den Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
Ein Schüler der Berufsbildenden Schule (BBS) Boppard hatte im Mai 2011 zusammen mit drei Helfern dem Ex-Freund seiner Freundin aufgelauert, ihm unter Verwendung eines Schlagwerkzeuges das Schlüsselbein gebrochen und auch noch auf sein Opfer eingetreten, nachdem es bereits am Boden lag. Einem unbeteiligten Bekannten des vermeintlichen Rivalen brach der Antragsteller das Nasenbein. Mehrere Zeugen wurden von ihm beleidigt und bedroht.
Die BBS beschloss daraufhin den Ausschluss von der Schule auf Dauer und ordnete den sofortigen Vollzug der Maßnahme an. Nur hierdurch könne der von ihm ausgehenden Gefahr für die Sicherheit und Unterrichtung der anderen Schüler wirksam begegnet werden. Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, 7 L 616/11.KO