Stellenausschreibung: Behörde darf Führungserfahrung über fachliche Qualifikation stellen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium durfte unter dem Aspekt einer geplanten strukturellen Umgestaltung des Landesbetriebs Wald und Holz im Anforderungsprofil für die Stelle des Leiters des Betriebs die Führungserfahrung über die forstfachliche Qualifikationen des Bewerbers setzen. Laut Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) lag dies im Organisationsermessen des Ministeriums. Damit war ein Eilantrag gegen die Besetzung der Stelle des Leiters des Landesbetriebs Wald und Holz mit dem ehemaligen Detmolder Regierungspräsidenten Wiebe erfolglos.

Der Antragsteller hatte den Abbruch des ersten Stellenbesetzungsverfahrens und die Neuausschreibung der Stelle im April 2011 mit verändertem Anforderungsprofil bemängelt. Das VG meint demgegenüber, das Umweltministerium habe das erste Verfahren nicht ohne sachlichen Grund abgebrochen. Dessen Erwägungen zur Änderung der Anforderungen an den Stelleninhaber seien stimmig und plausibel. Im Hinblick auf die angeführte strukturelle Umgestaltung des Landesbetriebs sei es nicht zu beanstanden, dass nunmehr eine mehrjährige Führungserfahrung in einer großen Institution gefordert werde. Dass forstfachliche Qualifikationen demgegenüber jetzt für weniger wichtig gehalten würden, liege im weiten Organisationsermessen des Umweltministeriums.

Auch sei die neue Ausschreibung nicht allein auf den früheren Detmolder Regierungspräsidenten zugeschnitten. Denn es habe hierauf mehrere Bewerber gegeben, die das Anforderungsprofil erfüllten.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011, 13 L 954/11

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock