Luftverkehrssteuer: Bundesregierung soll Auskunft geben

In einer umfangreichen Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6555) geht es der SPD-Fraktion im Bundestag um die Umsetzung der Luftverkehrssteuer, die seit Anfang 2011 erhoben wird. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie die Höhe der bisherigen Einnahmen von 191 Millionen Euro vor dem Hintergrund bewertet, dass Hochrechnungen für das gesamte Jahr 2010 statt der eingeplanten 940 Millionen nur Einnahmen in Höhe von 573 Millionen Euro ergäben und wann die eingeplante Summe von einer Milliarde Euro genau erreicht wird. Zudem soll die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, dass nach Untersuchungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) die Zahl der im Niedrigpreissegment angebotenen Flüge gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent gesunken sind. Sie soll auch mitteilen, wie sie die Entwicklung des Niedrigpreissegments auf dem deutschen Markt unter dem Aspekt des Wettbewerbs in Europa bewertet. Außerdem will die SPD-Fraktion wissen, wie die Regierung die Problematik sieht, dass Fluggesellschaften unterschiedlich durch die Luftverkehrssteuer belastet werden und es hier zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt kommen könnte. Die Fraktion führt dazu aus, dass Luftfracht- und Umsteigerflüge von der Steuer ausgenommen sind und nicht zwischen Economy- und Business- beziehungsweise First-Class-Passagieren differenziert wird.

Hintergrund: Laut SPD-Fraktion sind in Deutschland seit Einführung der Luftverkehrssteuer vor allem die Flüge im Niedrigpreissegment zurückgegangen, während das Billigflugangebot in Europa insgesamt um 3,4 Prozent wuchs. Sie verweist auf DLR-Untersuchungen, wonach es auf Inlandsstrecken, bei denen die Steuer für den Hin- und Rückflug fällig wird, 8 Prozent weniger Starts als ein Jahr zuvor gab. Betroffen seien innerdeutsche Flughäfen mit einem hohen Anteil an Low-CostCarriern und einer stärkeren Ausrichtung auf innerdeutsche und europäische Flüge, wie zum Beispiel Köln/Bonn und Hahn. Nach Angaben der Luftverkehrsbranche sei der Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen an den betroffenen Flughäfen zu erwarten. Außerdem werde auf mögliche Einnahmeausfälle und Mehrausgaben für die Haushalte der Länder und Kommunen verwiesen, die in ihrer Höhe die Einnahmen des Bundes aus der Luftverkehrsteuer deutlich übersteigen könnten. Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden widersprächen dieser Einschätzung, so die Fraktion. Sie betonten die positive Umweltwirkung der Luftverkehrssteuer durch die Reduzierung des Flugverkehrs in Deutschland.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.07.2011

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