Ferienjobs: Steuerberaterverband informiert Schüler und Studenten über Rechtslage

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) klärt in einer aktuellen Mitteilung Schüler und Studenten, die in den Ferien jobben, über ihre steuerlichen Rechte und Pflichten auf. Dem Verband zufolge gibt es bei der Einkommensteuer keine Besonderheiten. Dem Arbeitgeber sei grundsätzlich eine Lohnsteuerkarte auszuhändigen. In 2011 werde die des Vorjahres weiterverwendet.

Keine Lohnsteuerkarte benötigen laut DStV unter anderem Minijobber, die monatlich bis zu 400 Euro hinzuverdienen. Das Gleiche gelte für „kurzfristig Beschäftigte“. Diese dürften allerdings nicht länger als an 18 zusammenhängenden Tagen arbeiten und dabei nicht mehr als einen durchschnittlichen Arbeitslohn von 62 Euro pro Tag beziehungsweise 12 Euro pro Stunde erhalten. In beiden Fällen führe der Arbeitgeber pauschal Einkommensteuer an den Fiskus ab. Eine weitere Erleichterung gelte auch für Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft. Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 12.07.2011