Online-Shopping: Verbraucherrechte werden gestärkt

Verbraucher, die online „shoppen“, haben in Zukunft mehr Rechte. Das Europäische Parlament hat am 23.06.2011 der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zugestimmt. Damit erhalten Verbraucher beim Online-Kauf künftig unter anderem ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Vorgeschrieben ist auch mehr Preistransparenz. Die Richtlinie bedarf noch der formalen Genehmigung durch den EU-Ministerrat, wie die Europäische Kommission mitteilt.

Ihr zufolge werden die Verbraucher durch die Richtlinie gegen „Kostenfallen“ im Internet geschützt. Sie müssten künftig ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass die Leistungen kostenpflichtig sind. Gewerbetreibende müssen nach der Richtlinie die Gesamtkosten der Ware oder Dienstleistung sowie etwaige Zusatzgebühren offen legen. Internet-Kunden müssen keine Gebühren oder sonstige Abgaben entrichten, wenn sie vor ihrer Bestellung nicht ordentlich darauf hingewiesen wurden. Beim Internet-Shopping sind vorab angekreuzte Felder über zusätzliche Kaufoptionen künftig überall in der Europäischen Union verboten.

Die Frist, bis zu der Verbraucher einen Kaufvertrag widerrufen können, wird von bisher sieben auf 14 Kalendertage verlängert. Hat ein Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr. Die Verbraucher haben auch dann ein Widerrufsrecht, wenn ein Vertreterbesuch vereinbart wird, zum Beispiel wenn der Gewerbetreibende vorher anruft und den Verbraucher zu dem Besuch überredet. Außerdem wird laut Kommission künftig kein Unterschied mehr gemacht zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen, damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können. Das Widerrufsrecht gilt auch für Online-Auktionshäuser wie eBay; allerdings kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerbsmäßigen Händler bezogen wurde. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und nicht, wie dies bisher meistens der Fall war, mit Vertragsabschluss. Die Bestimmungen gelten für Bestellungen, die über das Internet oder per Telefon oder im Versandhandel getätigt wurden, sowie für Verkäufe außerhalb von Gewerberäumen, etwa an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Europäische Kommission, PM vom 23.06.2011

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