Vereinbare Tätigkeiten: Steuerberaterkammer veröffentlicht neue Hinweise

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihren Internetseiten drei neue Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Pfleger, Vormund und Betreuer, für die Tätigkeit als Existenzgründungsberater und für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen veröffentlicht. Nach Angaben der BStBK beschreiben die Hinweise neben der Tätigkeit und den wesentlichen Rechten und Pflichten des Steuerberaters auch Besonderheiten hinsichtlich der Haftpflichtversicherung und der Abrechnung.

Laut Steuerberaterkammer werden mit den neuen Hinweisen insgesamt 18 Tätigkeiten auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten näher dargestellt. Sie böten Berufsangehörigen Orientierung, die beispielsweise das Kanzleiportfolio erweitern oder verändern wollen. Aktualisiert worden seien auch die „Allgemeinen Hinweise für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten“.

Die Hinweise sind auf der Seite der BStBK unter „www.bstbk.de/de/ presse/publikationen/“ als pdf-Dateien unter dem Unterpunkt „Fachinfos“ abrufbar.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 06.07.2011

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