Der Bundesrat hat am 27.05.2011 einer Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das neue Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, soll für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind sorgen und sicherstellen, dass jeder amtliche Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Zudem darf ein Amtsvormund künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. Ein Vormund wird nicht nur für Waisen bestellt, sondern auch dann, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet.
In der Vergangenheit kam es laut Bundesjustizministerium auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen. Da ein einziger Amtsvormund derzeit noch häufig bis zu 120 Kinder betreut, kenne er seine Mündel oft kaum persönlich und könne seiner Verantwortung nicht voll gerecht werden.
Bundesjustizministerium, PM vom 27.05.2011
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