„Umsatzsteuerkarusselle“ verursachen bei den öffentlichen Haushalten große Schäden. Dies verdeutlicht ein Mehrergebnis von über 118 Millionen Euro (2009: 68 Millionen Euro), das die Hamburger Steuerfahndung 2010 vor allem deshalb ermitteln konnte, weil sie in diesem Jahr mehrere große „Umsatzsteuerkarusselle“ aufgedeckt hat. Bei dieser Art der Steuerhinterziehung machen sich die Täter das System der Umsatzsteuer zunutze. Ein Unternehmer, der eine Ware geliefert bekommt, kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer abziehen. Unerheblich ist, ob der Lieferer die entsprechende Umsatzsteuer auch bereits an das Finanzamt abgeführt hat. Darüber hinaus sind Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland umsatzsteuerbefreit, während beim Erwerb der gelieferten Ware im Inland die Vorsteuer abgezogen werden kann. Im Umsatzsteuerkarussell werden die Waren tatsächlich oder nur auf dem Papier mehrmals im Kreis gehandelt. Die Vorsteuer wird beim Finanzamt geltend gemacht, während die Umsatzsteuer, wie von vornherein geplant, nicht an das Finanzamt abgeführt wird.
Ein Umsatzsteuerkarussell lässt sich laut Hamburger Finanzbehörde mit beliebigen Waren durchführen. Während in der Vergangenheit typischerweise mit Handys oder teuren KFZ gehandelt worden sei, stellten die Fahnder heute den betrügerischen Handel mit Kaffee, Softdrinks, Anlagegold oder CO2-Emmissionszertifikaten fest. Und nicht nur Waren, sondern auch umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen könnten Gegenstand des Umsatzsteuerbetruges sein. Der Gesetzgeber habe reagiert und für bestimmte Umsätze das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. So schulde beispielsweise bei Lieferungen von Schrott nicht der Lieferer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Der Betrug sei damit nicht mehr möglich. Aber die Täter seien findig. Sie deklarierten dann den Schrott als Kupferkabel, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen. Die Hamburger Finanzbehörde betont, dass der Umsatzsteuerbetrug besonders schädlich für die öffentlichen Haushalte ist, weil nicht nur vorenthaltene Umsatzsteuer nacherhoben werden müsse, sondern der Betrüger ganz reales Geld als Vorsteuer vom Finanzamt erschleiche.
Zudem könne der Umsatzsteuerbetrug den Wettbewerb verfälschen. Manche Täter nutzten das Karussell, um ihre eigenen Waren in Höhe der ersparten Umsatzsteuer zu subventionieren und auf Kosten der Allgemeinheit einen unlauteren Preisvorteil gegenüber anderen Anbietern zu erlangen, so die Hamburger Finanzbehörde abschließend. Hamburger Finanzbehörde, PM vom 23.05.2011
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock