Pensions- und Investmentfonds: Frankreich wegen steuerlicher Benachteiligung verklagt

Die Europäische Kommission wird Frankreich wegen der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentfonds beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Sie moniert einen Verstoß gegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr. Frankreich verweigere bei Dividenden, die französische Gesellschaften an Pensions- und Investmentfonds, die in der EU und im EWR ansässig sind, ausschütten, die Quellensteuerbefreiung, während in Frankreich ansässigen Pensions- und Investmentfonds eine solche Befreiung gewährt werde.

Nach französischem Recht unterliegen Dividendenzahlungen an Ausländer (einschließlich Pensions- und Investmentfonds) einer Quellensteuer von 25 Prozent (beziehungsweise 15 Prozent im Fall bilateraler Abkommen). Dividendenzahlungen an inländische Pensions- und Investmentfonds hingegen sind von der Quellensteuer befreit. Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt diese unterschiedliche Behandlung den in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 40 des EWR-Abkommens garantierten freien Kapitalverkehr. Durch diese Diskriminierung würden in anderen EU-Ländern und im EWR ansässige Pensions- und Investmentfonds gegenüber französischen Fonds benachteiligt. Dies dürfte nach Einschätzung der EU-Behörde zur Folge haben, dass französische Kunden zwischen weniger Pensions- und Investmentfonds wählen können. Europäische Kommission, PM vom 19.05.2011

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