Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter marode Wohnungen räumen müssen, wenn sie nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Eine sogenannte Verwertungskündigung sei dann gerechtfertigt.
Im konkreten Fall ging es um einen letzten verbliebenen Mieter, der sich gegen die Kündigung gewehrt hatte. Der Eigentümer darf den in den 1930er Jahren errichteten maroden Wohnblock abreißen und die Flächen neu bebauen, urteilten die Richter. Das gelte insbesondere dann, wenn acht andere Wohnungen im Haus bereits leer stünden und der Aufwand für eine Sanierung für den Vermieter unzumutbar hoch wäre.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 155/10
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