Motorräder: Wahl kleinerer Nummernschilder künftig möglich

Motorradkennzeichen können künftig bis zu einer Minimalgröße von 18 mal 20 Zentimeter verkleinert werden. Einer entsprechenden Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat der Bundesrat am 18.03.2011 zugestimmt, wie das Bundesverkehrsministerium am selben Tag gemeldet hat. Die Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. Kleinere Motorradkennzeichen gibt es bereits in Nachbarländern wie Österreich, Italien oder Frankreich.

„Motorräder sind für die meisten Fahrer eine Herzensangelegenheit. Beim Kennzeichen darf es deshalb keine Kompromisse geben“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Deswegen solle es jetzt kleinere Kennzeichen geben, die das Fahrzeug nicht verunstalteten. Außerdem werde die Schriftgröße auf den neuen Kennzeichen verkleinert. Dadurch werde Platz für längere Erkennungsnummern, also mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk, geschaffen.

Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Bundesverkehrsministerium, PM vom 18.03.2011

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