Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normen- kontrollanträge erfolglos

Die Städte Neu-Isenburg und Offenbach sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 22.06.2007 endgültig gescheitert. Der geänderte Landesentwicklungsplan weist unter anderem die Flächen zur Sicherung der langfristigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens, die für die Erweiterung der Anlagen des Frankfurter Flughafens benötigt werden, als Vorranggebiete aus, die von konkurrierenden Planungen und Nutzungen freizuhalten sind. Umfasst sind auch die Flächen für eine neue Landebahn Nordwest. Mehrere Städte im Umfeld des Flughafens, darunter auch Neu-Isenburg und Offenbach, waren gegen die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vorgegangen. Mit ihren Normenkontrollanträgen hatten sie vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen keinen Erfolg. Die Revision war nicht zugelassen worden. Hiergegen zogen Neu-Isenburg und Offenbach vor das BVerwG. Dieses hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Der Beschluss des VGH Kassel ist damit rechtskräftig. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 31.03.2011, 4 BN 18.10 und 4 BN 19.10

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