Deutschland soll die Befreiung von Mehrwertsteuern auch auf Dienstleistungen ausdehnen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen. Dies fordert die Europäische Kommission. Der deutsche Gesetzgeber beschränkt diese Möglichkeit auf Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Nach EU-Recht hingegen müsse sie in allen Wirtschaftsbereichen gegeben sein, so die Kommission. Die Mehrwertsteuer-Richtlinie befreit Dienstleistungen, die Zusammenschlüsse, die die Kosten teilen, ihren Mitgliedern erbringen, unter folgenden Voraussetzungen von der Steuer: (1) Die Tätigkeiten der Mitglieder sind von der Mehrwertsteuer befreit, (2) die geteilten Dienstleistungen werden für unmittelbare Zwecke der von den Mitgliedern ausgeübten Tätigkeiten erbracht, (3) der Zusammenschluss fordert von seinen Mitgliedern die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten und (4) die Befreiung führt nicht zu Wettbewerbsverzerrungen.
Die gegenwärtigen deutschen Rechtsvorschriften beziehen sich jedoch lediglich auf Zusammenschlüsse im Gesundheitsbereich. Dies ist laut Kommission mit der Mehrwertsteuer-Richtlinie unvereinbar, die Befreiungen nicht auf besondere Berufsgruppen beschränkt. Sollte die Kommission innerhalb zweier Monate keine zufrieden stellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Europäische Kommission, PM vom 06.04.2011
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