Die Europäische Union will konsequenter gegen Steuerbetrug vorgehen. Dazu will sie den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden verstärken. Nach einer neuen Richtlinie, die auf der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister am 15.02.2011 verabschiedet wurde, sollen die Mitgliedstaaten künftig noch systematischer Informationen untereinander austauschen. Dies meldet der Rat der Europäischen Union.
Im Binnenmarkt komme es häufig vor, dass Steuerpflichtige in ein anderes Land umziehen oder dass sie in mehreren Mitgliedstaaten Einkünfte erzielen. Auch gehörten grenzüberschreitende Geschäfte inzwischen zum Alltag, erläutert der Rat. Infolgedessen werde es für die Steuerbehörden immer schwieriger, die geschuldeten Steuern korrekt festzusetzen.
Dank der neuen Bestimmungen, die 2013 in Kraft treten, würden die Mitgliedstaaten leichter feststellen können, welche Einkünfte ihre Steuerpflichtigen in der EU erzielen. Dies wiederum werde die Steuerveranlagung erleichtern und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen.
Mit der Richtlinie soll laut Rat zudem sichergestellt werden, dass in der EU der OECD-Standard für den Austausch von Informationen auf Ersuchen angewendet wird. In der Praxis bedeute dies, dass die Mitgliedstaaten das Informationsersuchen anderer Mitgliedstaaten nicht mehr einfach unter Berufung auf das Bankgeheimnis ablehnen könnten. Ab 2015 werden die Mitgliedstaaten die ihnen vorliegenden Informationen über bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen, beispielsweise Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit oder Ruhegehälter, automatisch untereinander austauschen.
Die Richtlinie ist nach Angaben des Rats Teil einer umfassenden EUStrategie gegen Steuerbetrug. Sie gelte für alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern, die bereits von anderen Rechtsvorschriften der EU erfasst würden. Rat der Europäischen Union, PM vom 15.02.2011
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
