Erbschaftsteuer: Deutschland im Visier der EU-Kommission

Deutschland soll seine diskriminierenden Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen ändern. Hierzu hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik förmlich aufgefordert. Sollte sie binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 500.000 Euro gewährt, während dieser Betrag nur 2.000 Euro beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.

Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren. Europäische Kommission, PM vom 14.03.2011

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