Hohe Mitnahmeeffekte und unzureichende Kontrollen bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bemängelt der Bundesrechnungshof (BRH) – und empfiehlt die Abschaffung der Steuerermäßigung.
Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belaste die öffentlichen Kassen zunehmend. 2008 habe diese Steuerermäßigung das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro gemindert. Für das Jahr 2010 schätze das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.
Der BRH hat Umsetzung und Wirkung der Steuervergünstigung geprüft und festgestellt, dass sie vielfach nicht ihr Ziel erreicht und unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte auslöst. Mit der Förderung solle der Schwarzarbeit begegnet werden. Vielfach würden aber Leistungen gefördert, die ohnehin legal bezogen würden. Dies gelte zum Beispiel, wenn Hauseigentümer Leistungen vergäben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen könnten. Hier wirke sich die Steuerermäßigung nicht auf das Verhalten der Steuerpflichtigen aus, sodass das Ziel der Förderung nicht erreicht werde.
Der Bundesrechnungshof hat bei 70 Prozent der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen solche Mitnahmeeffekte festgestellt. Seine Feststellungen erstrecken sich allerdings nicht auf die Begünstigung von Dienstleistungen für Pflege und Betreuung.
Die Finanzämter gewährten die Steuerermäßigung in 80 bis 90 Prozent aller Fälle, ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu prüfen, so der BRH weiter. Damit gleiche das Steuerformular in den meisten Fällen einem Blankoscheck. Da diese Kontrolldefizite bei der derzeitigen Besteuerungspraxis der Finanzämter nicht behoben werden könnten und die Mitnahmeeffekte nicht hingenommen werden sollten, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen.
Bundesrechnungshof, PM vom 01.02.2011
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