WDR-Redakteur: Fristlose Kündigung war unwirksam

Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat die fristlose Kündigung eines Redakteurs für unwirksam erklärt. Dem Redakteur, der seit 1988 für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) arbeitet, wirft die Sendeanstalt vor, unter Missachtung journalistischer Pflichten über ein angeblich wirkungsvolles, aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medikament berichtet zu haben.

Er erhielt für seine journalistische Arbeit zahlreiche Auszeichnungen. Der WDR wirft ihm vor, in einem am 19.10.2009 gesendeten Filmbericht und durch einen Auftritt am 21.10.2009 in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ unter Missachtung journalistischer Pflichten über ein angeblich wirkungsvolles, aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medikament berichtet zu haben. Im zeitlichen Zusammenhang zu den Sendungen seien das Medikament auf den Markt gebracht und ein Buch des Klägers unter dem Titel „Heilung unerwünscht – die dramatische Geschichte eines Medikaments“ veröffentlicht worden. Entgegen einer Ehrenerklärung des Klägers gegenüber der Intendantin ergebe sich aus diversen E-Mails, dass die Sendungen, das Erscheinen des Buches und die Markteinführung des Medikaments abgestimmt gewesen seien.

Das ArbG Köln erachtete die fristlose Kündigung des Redakteurs für unwirksam. Die Gründe für die Kündigung reichten bei einer Gesamtschau angesichts des langjährigen Arbeitsverhältnisses für eine Entlassung nicht aus.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.01.2011, 6 Ca 4641/10

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