Termine: Steuern und Sozialversicherung Elster: Einspruch geht erst mit Erklärungsausdruck zu Altersentlastungsbetrag: Keine Diskriminierung Jüngerer

hinaus falle die Regelung zum Altersentlastungsbetrag nicht in den Anwendungsbereich des AGG, da es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Belastungsregelung handele. Der Altersentlastungsbetrag verfolge den Zweck, für andere Einkünfte als Leibrenten und Versorgungsbezüge, die typischerweise im Alter bezogen werden und einer begünstigten Versteuerung unterliegen (Ertragsanteil beziehungsweise Versorgungsfreibetrag), eine vergleichbare Entlastung herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund liege auch kein Verstoß gegen europarechtliche Diskriminierungsverbote und den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vor. Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2016, 10 K 1979/15 E

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