Hat ein Selbstständiger, der sich beim Händler als solcher auch ausgegeben hat, einen Gebrauchtwagen gekauft, so kann der Verkäufer unter anderem die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht ausschalten. Kommt es nach dem Kauf zu Pannen an dem Pkw, dann hat der Selbstständige nicht das Recht, nun zu behaupten, der Gewährleistungsausschluss sei unrechtmäßig, weil er den Wagen privat fahren wollte und dass er das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgeben könne.
Der Händler und auch das Oberlandesgericht Karlsruhe waren der Ansicht, dass dies nicht möglich sei. Der Leistungsausschluss sei wirksam vereinbart worden. Der Kunde sei bei Abschluss des Kaufvertrages nicht als Verbraucher aufgetreten. Die jetzt entgegengesetzte Behauptung, „privat“ gekauft zu haben, spiele keine Rolle. OLG Karlsruhe, 9 U 8/11