Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung: Schwere Krankheit des Vollstreckungsschuldners oder eines Angehörigen kann entgegenstehen

Die Rechtmäßigkeit der Vollziehung einer Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung kann vor den Finanzgerichten überprüft werden. Wie das Finanzgericht (FG) Hamburg mitteilt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität einer Durchsuchung erheblich hinter der Belastung zurücksteht, die einem Schuldner durch eine Zwangsräumung aufgebürdet wird.

Während der Erfolg einer Wohnungsräumung durch ein kurzfristiges Verschieben regelmäßig nicht vereitelt werde, führe der Abbruch einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Pfändung regelmäßig dazu, dass dem Schuldner Gelegenheit gegeben wird, pfändbare Gegenstände dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen.

Dass der Vollstreckungsschuldner oder ein bei der Durchsuchung anwesender Angehöriger an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidet, könne der Durchsuchung entgegenstehen. Soweit zumutbar habe der Erkrankte allerdings für eine Verringerung seines Risikos zu sorgen. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 06.01.2016, 4 K 203/14, rkr

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