Patientenrecht: Auch nach einer Vollnarkose darf die Brille aufgesetzt werden

Auch wenn ein Patient nach einer Operation noch unter Narkosenachwirkungen steht, kann er für das Zerstören seiner Brille nicht zwingend Schadenersatz vom Krankenhausbetreiber verlangen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Das Personal müsse nicht davon ausgehen, dass ein Patient sein Eigentum in einem solchen Fall durch Unachtsamkeit schädigt.

Hier hatte eine Krankenschwester dem frisch Operierten für den Rücktransport ins Krankenzimmer nach der Operation seine Brille wieder aufgesetzt. Obwohl die Schwester dem Mann geraten hatte, liegen zu bleiben, stand er auf, die Brille fiel ihm von der Nase zu Boden – und er trat drauf. Er verlangte Schadenersatz vom Träger des Krankenhauses und machte geltend, er sei nach der Narkose noch nicht wieder ansprechbar gewesen, so dass ihm die Brille nicht hätte aufgesetzt werden dürfen. Das Gericht sah in dem Verhalten der Angestellten keine Pflichtverletzung.

LG München I, 13 S 9676/07

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