Vorzeitige Altersrente: Sogar Einnahmen aus einer Solaranlage können die Zahlungen kürzen

Wer eine vorzeitige Altersrente (oder eine Erwerbsminderungsrente) beizieht, der kann problemlos nebenbei einen 450 Euro-Job ausüben, ohne die Rente einzubüßen oder gekürzt zu bekommen. Das kann sich allerdings ändern, wenn ein Rentner eine private Photovoltaikanlage (Solaranlage) auf dem Dach seines Hauses hat und durch den Verkauf der gewonnenen Energie an ein Versorgungsunternehmen weitere Einnahmen erzielt. Denn auch dabei handelt es sich um „Arbeitseinkommen“.

Hier führte das dazu, dass die Rente pauschal um 1/3 gekürzt wurde. SG Mainz, S 15 R 389/13

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