Gesetz gegen Stalking: Schutz der Opfer wird verbessert

Opfer von Stalking sind in Zukunft besser geschützt. Die Reaktion des Opfers spielt zukünftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Derzeit ist für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagiert. Die so genannte Nachstellung ist nur strafbar, wenn sie eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht“.

Ein neues Gesetz soll dies ändern. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Die Belastung für Opfer einer Nachstellung werden durch eine weitere Gesetzesänderung verringert: Bislang hatte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Verfahren wegen Stalking einzustellen und das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage zu verweisen. Diese Möglichkeit entfällt in Zukunft. Der Gesetzentwurf verbessert außerdem die Durchsetzung von Vergleichen in Gewaltschutzverfahren. Derzeit ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung strafbar.

Bundesregierung, PM vom 13.07.2016

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