Mit altem Test darf nicht geworben werden

Eine Werbung, in der mit einem 15 Jahre alten Testergebnis der Stiftung Warentest geworben wird (hier hatte ein PartnervermittlungsInstitut seinerzeit ein gutes Ergebnis erzielt), ist irreführend.

Das gelte jedenfalls dann, wenn die Fundstelle nicht ohne weiteres nachzuvollziehen ist, sagt das LG Düsseldorf. Dies werde vorliegend wegen des Alters der Veröffentlichung durch die bloße Angabe der Fundstelle nicht erreicht. Eine Erreichbarkeit über öffentliche Bibliotheken oder einen externen Dokumentenlieferdienst gewährleiste keine einfache Zugänglichkeit.

Hier konnte das Heft nicht mehr gekauft werden und war nur noch über ein Antiquariat zum Preis von 12 Euro plus 6 Euro Porto zu erwerben. LG Düsseldorf, 37 O 33/13)

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