(Az. 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az. I R 77/15) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlte Zinsen zurück. BdSt, Pressemitteilung vom 26.08.2016
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