Eigentumswohnung: Auch bei 500 km Entfernung brauchen Unterlagen nicht zugeschickt zu werden

Schweres Los für Wohnungseigentümer, die Unterlagen des Verwalters einsehen wollen: Auch bei einer Entfernung von 500 Kilometern ist der Verwalter nicht verpflichtet, einem Eigentümer die Verwaltungsunterlagen in Kopie zuzusenden. Denn jedem Eigentümer sei es zuzumuten, einmal im Jahr zur Eigentümer-Versammlung anzureisen und – gegebenenfalls am Vortrag – an Ort und Stelle die gewünschten Unterlagen einzusehen, „sofern sie nicht für die Versammlung benötigt“ würden. Nicht einmal eine 80prozentige Schwerbehinderung befreit automatisch von dieser Regel. LG Itzehoe, 11 S 79/15