Baden-Württemberg möchte deutschlandweit die so genannte blaue Plakette einführen und damit die Feinstaubbelastung in den Innenstädten vermindern. Das Bundesland hat dazu am 04.11.2016 einen Verordnungsentwurf im Bundesrat vorgestellt. Eine blaue Plakette soll künftig besonders emissionsarme Pkw ausweisen. Bisher gibt es lediglich die grüne Plakette, die unterschiedslos für die Schadstoffnormen Euro 4 bis 6 sowie bestimmte nachgerüstete Euro 3 Fahrzeuge gilt. Mit der blauen Plakette könnten generelle Fahrverbote für Dieselverbote vermieden und die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub dennoch eingehalten werden, so die Argumentation. Die blaue Plakette ermögliche es Kommunen, künftig nur noch „saubere“ Dieselfahrzeuge ab Euro-6-Norm in städtische Umweltzonen einfahren zu lassen. Benziner könnten bereits ab der Euro-3-Norm die blaue Plakette erhalten. Vor allem ältere Fahrzeuge mit höheren Partikelemissionen müssten dann belastete Innenstädte meiden. Sie gölten als Hauptverursacher der Luftverschmutzung mit Stickoxiden. Auch künftig läge es jedoch in der Hand der Kommunen, welche konkreten Einschränkungen sie in den Umweltzonen vornehmen. Außerdem will Baden-Württemberg mit der neuen Plakette die Verbreitung von Euro 6-Fahrzeugen und Elektromobilen weiter fördern. Für die Übergangszeit, bis Handwerker und kleinere Betriebe ihre Fahrzeugflotten auf Elektromobilität umgestellt hätten, sollten möglichst saubere Diesel – gekennzeichnet durch die blaue Plakette – genutzt werden. Der Verordnungsentwurf wurde in der Plenarsitzung am 04.11.2016 vorgestellt und in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Verordnungsentwurf wieder auf die Plenartagesordnung.
Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.
Bundesrat, PM vom 04.11.2016
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