Kinder von Samenspendern sollen Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erlangen

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen können. Dafür soll ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden.

In das Samenspenderregister werden personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen. Sowohl der Spender als auch die Empfängerin müssen darüber aufgeklärt und informiert werden. Die personenbezogenen Daten werden 110 Jahre lang gespeichert. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.

Die so genannte gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft wird durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.

Bundesregierung, PM vom 21.12.2016

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