Ab 17 unbegleitet ein Auto fahren: nur in ganz besonderen Ausnahmefällen

Auch wenn ein 17jähriger bereits mehrere Autofahrten in Begleitung einer erwachsenen Person absolviert hat, kann er keine Ausnahmeregelung erwarten, vor seinem 18. Geburtstag auch unbegleitet am Steuer zu sitzen, wenn er dafür keine außergewöhnlichen Umstände vortragen kann, die bei Ablehnung eine unzumutbare Härte darstellen würden.

Kann er das nicht, so gilt die Regel, dass junge Fahrer ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit des Straßenverkehrs bilden, dem durch die Pflicht der Begleitung entgegengewirkt werden soll.

Hier ging es darum, dass der 17jährige junge Mann schon unbegleitet fahren wollte, weil er sonst nur unter unzumutbaren Umständen seine Schule erreichen könne. Vor Gericht kam er damit nicht durch, weil der Schulweg „mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise zu absolvieren“ sei.

VGH Baden-Württemberg, 10 S 2012/08

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