Abofallen im Internet: Freiheits- und Geldstrafen für Betreiber

Wegen Betreibens von Kostenfallen im Internet hat das Hamburger Landgericht (LG) gegen sieben Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt. Mit ihren über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren betriebenen Abofallen hätten die Angeklagten bei rund 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht, so das Gericht. Die Angeklagten haben mit unterschiedlichen Unternehmen im Internet sogenannte Sinnlosangebote unterbreitet. Sie haben Leistungen kostenpflichtig angeboten, die andernorts kostenfrei zu erhalten waren. Auf diese Weise wurde zum Beispiel Freeware, also frei erhältliche Software, kostenpflichtig angeboten. Der Hinweis auf die Kostenpflicht war absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte. Wer sich auf den Websites der Angeklagten anmeldete, erhielt anschließend eine E-Mail, in der ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt und er zur Zahlung von 60 beziehungsweise 84 Euro aufgefordert wurde. Kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach, folgten in zahlreichen Fällen Zahlungsaufforderungen seitens des ebenfalls mitangeklagten Rechtsanwalts. Laut LG Hamburg erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Betruges. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen hätten die Angeklagten den Kunden vorgetäuscht, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich seien jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar gewesen sei, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten. Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkenne beziehungsweise hiervon ausgehe, komme kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.

Der Angeklagte, der als Initiator der Taten an allen wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt und für die Konzeption der Websites verantwortlich war, ist laut Gericht insbesondere wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen drei weitere Angeklagte seien Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die übrigen drei Angeklagten seien wegen ihrer untergeordneten Beihilfehandlungen zu Geldstrafen verurteilt beziehungsweise mit Strafvorbehalt verwarnt worden. Landgericht Hamburg, 608 KLs 8/11, nicht rechtskräftig