Die im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehene Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro soll bereits im Jahr 2011 verwirklicht werden, meldet das Bundesfinanzministerium. Denn die Anhebung des Pauschbetrages zähle zu den Maßnahmen des Steuervereinfachungsgesetzes, die den Bundeshaushalt 2011 nicht belasteten und bei denen eine Umsetzung rechtlich möglich und mit vertretbarem Aufwand darstellbar sei und die daher schon 2011 wirksam werden sollten.
Der Erhöhungsbetrag von 80 Euro soll im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt werden. Da die Anmeldung und Abführung der verringerten Lohnsteuer für Dezember 2011 durch den Arbeitgeber erst im Jahr 2012 erfolge, entstünden für 2011 keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen, erläutert das Finanzministerium. Eine rückwirkende Korrektur der Lohnsteuerabrechnungen ab Januar 2011 durch die Arbeitgeber sei somit nicht erforderlich. Die Bürokratiekosten lägen damit deutlich niedriger als bei einer vollständigen Rückrechnung.
Abschließend kündigt das Bundesfinanzministerium an, das erforderliche Update des Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2011 rechtzeitig zur Verfügung stellen zu wollen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 20.01.2011
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