Auch bei beruflich bedingtem Umzug gehen Malerarbeiten auf die eigene Kappe

Renovierungskosten, die durch Malerarbeiten in einer Privatwohnung angefallen sind, können auch dann nicht als Werbungskosten das steuerpflichtige Einkommen eines Arbeitnehmers mindern, wenn er aus beruflichen Gründen in eine Wohnung (um-)gezogen ist.

Der Bundesfinanzhof sah in den Arbeiten keinen Zusammenhang mit dem Beruf – wie auch sonst, also ohne Wohnortwechsel, das Wohnen und die damit verbundenen Renovierungsarbeiten ausschließlich dem Privatbereich zuzuordnen seien. BFH, X B 153/11 vom 3.8.2012

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