Renovierungskosten, die durch Malerarbeiten in einer Privatwohnung angefallen sind, können auch dann nicht als Werbungskosten das steuerpflichtige Einkommen eines Arbeitnehmers mindern, wenn er aus beruflichen Gründen in eine Wohnung (um-)gezogen ist.
Der Bundesfinanzhof sah in den Arbeiten keinen Zusammenhang mit dem Beruf – wie auch sonst, also ohne Wohnortwechsel, das Wohnen und die damit verbundenen Renovierungsarbeiten ausschließlich dem Privatbereich zuzuordnen seien. BFH, X B 153/11 vom 3.8.2012
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