Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen den Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges verhängte Bewährungsstrafe von sechs Monaten bestätigt.
Der Angeklagte war im Juli 2011 bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz roter Ampel mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt.
Das Landgericht (LG) Hamburg hat den Fahrer des Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des LG ist somit rechtskräftig. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2013, 4 StR 66/13
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