Betriebskosten: Der Mieter muss keine 60 Kilometer fahren, um Belege einsehen zu können

Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einem Mieter aufzuerlegen, die Belege über die Abrechnung der Betriebskosten, die er prüfen möchte, nur „an Ort und Stelle“ in seinem Büro einsehen zu können – wenn er in 30 Kilometer Entfernung residiert. Er muss ihm Kopien anfertigen, darf dafür aber 25 Cent pro Fotokopie berechnen. AmG Halle/Saale, 93 C 2240/13

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