Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einem Mieter aufzuerlegen, die Belege über die Abrechnung der Betriebskosten, die er prüfen möchte, nur „an Ort und Stelle“ in seinem Büro einsehen zu können – wenn er in 30 Kilometer Entfernung residiert. Er muss ihm Kopien anfertigen, darf dafür aber 25 Cent pro Fotokopie berechnen. AmG Halle/Saale, 93 C 2240/13
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